Die Ausbildung zum Beton- und Stahlbetonbauer, zum Maurer und zum Hochbaufacharbeiter beginnt in den Landkreisen Ludwigsburg und Stuttgart mit einem Berufsfachschuljahr. Die künftigen Auszubildenden besuchen in diesem ersten Jahr die Berufsfachschule an der Oscar-Walcker-Schule in Ludwigsburg bzw. an der Steinbeisschule in Stuttgart.
Während des Berufsfachschuljahres sind die künftigen Auszubildenden Schüler, sie werden über die Eltern GKV-familien- oder privat versichert, die Gemeindeunfallversicherungsanstalt deckt über die Schule mögliche Wege- und „Arbeits“-Unfälle ab. Praktika im künftigen Ausbildungsbetrieb runden das Berufsfachschuljahr von der Seite der praktischen Erfahrungen her ab.
Der künftige Ausbildungsbetrieb schließt mit dem künftigen Auszubildenden für das Berufsfachschuljahr einen „Vorvertrag“, keinen Ausbildungsvertrag (!) ab. Inhalt des Vorvertrages sind die Zusagen
a. im Betrieb die Praktika ableisten zu können,
b. eine monatliche Ausbildungsförderung zu erhalten (Vorschlag: EUR 260,00),
c. nach erfolgreichem Abschluss der Berufsfachschule einen Ausbildungsvertrag erhalten zu können und
d. bei (ggf. besonders qualifiziertem) Erfolg eine einmalige zusätzliche Leistungsprämie zu erhalten (Vorschlag: EUR 1.550,00),
Die Bau-Innung Stuttgart hatte einen Vorvertrag entworfen, der mehrfach an geänderte Rechtsprechung angepasst werden musste, die letzte Anpassung erfolgte 2002 wegen der EURO-Einführung. Dieser Vorvertrag wurde im April 2011 in Abstimmung mit dem Gesellenprüfungsausschuss und dem Vorstand der Bau-Innung Ludwigsburg-Stuttgart grundlegend überarbeitet und angepasst. Seither ist im Vorvertrag kein Anspruch auf Abschluss eines sich anschließenden Ausbildungsvertrages mehr enthalten, sondern lediglich eine Absichtserklärung hierzu. Auch wurde die Urlaubsregelung eindeutiger gefasst und eine Regelung zum Verhalten des Berufsfachschülers im Krankheitsfall bzw. im Falle der Verhinderung aufgenommen.
Die Bau-Innung versucht, die zu Vorverträgen ergangene Rechtssprechung umfassend umzusetzen und so den Vorvertrag möglichst unangreifbar zu machen. Sollte es jedoch zu einem Rechtsstreit mit einem Berufsfachschüler kommen, so ist das jeweilige Arbeitsgericht frei in seiner Beurteilung des Vorvertrages. Es könnte also sein, dass auch zukünftig Arbeitsgerichte einzelne Regelungen als rechtswidrig oder unbillig bewerten und nicht anwenden. Sollten sich zukünftig neue Erkenntnisse ergeben, werden wir den Vorvertragstext entsprechend anzupassen haben.
Wir empfehlen trotzdem, den Vorvertrag zu nutzen. Es bleibt dem Anwender allerdings unbenommen, einzelne Regelung abzuändern, denn bei dem Vorvertrag handelt es sich lediglich um einen Regelungsvorschlag – der jedoch üblicherweise ohne Abänderung von unseren Mitgliedern übernommen wird.